Sonderbaugebiet „Kolon-Eggert-Straße“

Mit der Vermarktung der Baugrundstücke im Neubaugebiet „Kolon-Eggert-Straße“ wird lt. Verwaltung im Mai/ Juni 2020 begonnen.

Interessenten können sich bei Herrn Liebtrau (Tel.: 05971/ 939-306, Mail: ralf.liebtrau@rheine.de) in eine Intressentenliste eintragen lassen.

Mit Beginn der Vermarktungsphase wird Herr Liebtrau mit allen Interessenten auf der Liste Kontakt aufnehmen.

Über die Grundstückskosten und Vergabekriterien entscheidet in der kommenden Woche (3.3.2020) der HFA, bevor sie dann in der nächsten Ratssitzung  (31.3.2020) abschließend beraten und beschlossen werden.

 

Für die kommende HFA-Sitzung am 3.3.2020 liegt folgender Beschlussvorschlag vor: 

Vorlage Nr. 084/20

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse
zu fassen:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt:

1. Die Verkaufspreise für den Grund und Boden der städtischen Wohnbaugrundstücke (sie-
he Lageplan, Anlage) in Elte im Baugebiet „Kolon-Eggert-Straße / Laugärten“ werden auf
Grundlage des Grundstücksmarktberichtes 2020 folgendermaßen festgesetzt:

11 Grundstücke für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung
(gelb markiert) 95,00 €/m²

Bei den 4 Grundstücken, die gem. Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot für Wall-
hecken belegt sind, wird für die blau markierten Teilflächen ein Nachlass von 50% auf
den Kaufpreis gewährt.

Hinzu kommen jeweils noch der zu zahlende Erschließungsbeitrag für die Erschlie-
ßungsanlagen, der einmalige Kanalanschlussbeitrag und die Vermessungskosten.

Die Grundstücke sind innerhalb von 3 Jahren nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages
gem. den planungstechnischen und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu
bebauen. Diese Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.

Alle Kosten, die aus dem Abschluss und der Durchführung der Kaufverträge entstehen
einschließlich der Grunderwerbsteuer, zahlen die jeweiligen Käufer.

Verstoßen Erwerber gegen die Vergabekriterien oder erreichen sie den Erwerb eines
Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und
lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit es noch unbebaut ist, oder bei einem
bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10% des ursprünglich an die
Stadt Rheine gezahlten Grundstückskaufpreises nachzufordern. Auch diese Rechte sind
grundbuchlich abzusichern.

2. Die Vergabekriterien werden wie folgt festgelegt:

Sollten sich mehrere Interessenten auf ein städtisches Grundstück bewerben,
wird eine Vergabe nach folgenden Kriterien vorgenommen.

a) Kinder von ungeboren bis zum vollendeten
17. Lebensjahr im Haushalt lebend (auch Dauerpflegekinder)
1. und 2. Kind je 8 Punkte
jedes weitere Kind je 10 Punkte

b) Junge Ehepaare oder gleichgestellte Paare (Verheiratete
bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der
Eheschließung, bei dem keiner der Ehegatten das 40.
Lebensjahr vollendet hat – s. § 29 Nr. 7 WFNG NRW) 5 Punkte c) je schwerbehindertem Bewohner ab 50% je 8 Punkte

Sollten mehrere Interessenten die gleiche Punktzahl erreichen, gibt es einen Losent-
scheid.

Von der Vergabe der städtischen Einzel- und Doppelhausgrundstücke sind solche Be-
werber ausgeschlossen, die Grundstücke erwerbsmäßig für den Vertrieb von Kaufeigen-
heimen erwerben oder die darauf erstellten Wohnungen/Häuser vermieten.

3. Die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer
mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf die zum Zeitpunkt des Bauan-
trages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.

 

Bild könnte enthalten: Himmel, Baum, Gras, Pflanze, im Freien und Natur

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Historie…

Seit Jahren liegt das Sonderbaugebiet „Kolon-Eggert-Straße“ brach. Es gab in
den vergangenen Jahren zwar verschiedene Ideen und Planungsansätze für dieses Gebiet, diese wurden letztlich aber nie umgesetzt.

2015-01-25 20.48.16Seit nunmehr einem Jahr ist aber wieder deutlich Bewegung in den Planungen mit dem Ziel, in Zusammenarbeit von Bürgern, Politik und Verwaltung eine Planung aufzulegen, die zum einen umsetzbar ist und zum anderen die heutigen wie auch die zukünftigen Bedarfe Eltes berücksichtigt.

Die Entwicklung des Sonderbaugebietes findet im Rahmen der Überplanung des gesamten Dorfes statt.

Den jeweils aktuellen Stand des Prozesses finden sie unter dem Menüpunkt: Wohnbauflächenentwicklung in Elte!

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