Dorfchronik zur 850 Jahr Feier – Teil 1

Text Karla Schmitz

Teil 1

850 Jahre Dorfgeschichte, Anlass genug für einen Blick in die Vergangenheit, vielleicht eine Vorschau in die Zukunft, doch bestimmt ein Grund zum Feiern.
Der Name Elte wird zum ersten Mal in einem Schreiben von 1154 urkundlich erwähnt. In dieser Mitteilung bestätigt der Bischof von Münster, dass ein gewisser Everhardus dem um 1140 gegründeten Augustinerkloster Asbeck zwei Mansen (Höfe) schenkte, gelegen „in parochia Rene in villa quae Elethe dicitur“ (zu deutsch; in der Pfarre Rheine in einem Ort, der Elte genannt wird). Über die Entstehung des Namens elethe gibt es Hinweise in den Geschichtsquellen des Bistums Münster, Band IV, Seite 239: „Manche nennen den Ort eletha, andere heißen ihn illa, und in der niederdeutschen Übersetzung wird er elethevel genannt.“ Die Sprachforscher deuten alle Orts- und Flurnamen mit den Endungen „ethe“ und „ede“ als Heidegebiete. Ab dem Jahr 1259 tauchen Urkunden auf, in denen neben elethe auch die Bauerschaften hoene (Heine) und de Bredenlage (Brelage) erwähnt werden. Bei diesen Urkunden handelt es sich zumeist um Schenkungen, denn die Elter Bauern waren hörig, d. h., jeder Hof gehörte einem Grundherrn, der, wie kann es anders sein, Abgaben forderte. Je nachdem, wie weit entfernt der Grundherr wohnte, fielen diese Leistungen anders aus. Mal handelte es sich um Dienstleistungen, mal um Naturalien oder Steuern.

So ist die Bauerschaft Brelage in Elte zum ersten Mal im Registrum debitorum ecclesiae Hervordensis, dem ältesten Heberegister der Abtei Herford aus dem ausgehenden 12. Jahrhundert, belegt. Aus der Heberolle geht hervor, dass „de Bredenlage“ unter anderem sieben Maß Weizen, ein Schwein und ein Schaf zahlen mußte. Gleiches gilt für den Besitz des Bredenlaghe Wesselus, der im „Verzeichnis der lehnrührigen und hörigen Höfe aus dem Jahre 1333“ des eben erwähnten Klosters Herford genannt wird. Jährlich traf ein Abgesandter der Äbtissin, der Ministrale oder Schultheiß, auf diesen Höfen ein und erhob die dem Kloster zustehenden Einkünfte.
Ebenso wie das Herforder Kloster beanspruchten unter anderem auch die Edelherren von Steinfurt (Stenforde), der Bischof von Münster und die Grafen von Tecklenburg Besitzrechte an Elter Gehöften. Durch kriegerische Auseinandersetzungen versuchten sie, ihren Landbesitz auszudehnen. Zur besseren Verteidigung ihrer vermeintlichen Rechte an Rheine und zur Demonstration ihres Machtanspruches planten die Herren von Steinfurt den Bau eines Festungsanlage. Der Bau einer solchen Burg machte aber nur dann Sinn, wenn an Ort und Stelle gewisse Voraussetzungen erfüllt wurden. Erste Voraussetzung war eine günstige topographische Lage innerhalb des eigenen Grundbesitzes. Diese Bedingung fanden die Edelherren von Steinfurt, nahe dem Willerschen Kolonat. Emsumflossen konnte hier eine wehrhafte Grenzfestung errichtet werden, die einen weiten Blick in alle Himmelsrichtungen ermöglichte. Auch die Kostenfrage wurde zufriedenstellend gelöst. Da Bau und Unterhaltung einer Burganlage enorme Aufwendungen verschlangen, musste sichergestellt sein, daß der wirtschaftliche Ertrag der Grundherrschaft ausreichte, diese Kosten auszugleichen. Die Anlage mußte, wollte sie auf Dauer Bestand haben, in einer sinnvollen Relation zur wirtschaftlichen Leistungskraft des Burgherrn stehen. Auch diese Voraussetzung wurde erfüllt, da die Edelherren im Raum Rheine über eine größere Zahl von Bauernhöfen und anderer Rechte verfügten, die ein tragfähiges Fundament bildeten. Das genaue Baujahr der Schwanenburg liegt allerdings im dunkeln. Die ältesten Urkunden aus dem Jahre 1303 belegen einen Friedensschluß zwischen Ludolf, Herr von Steinfurt, und Ludwig, Bischof von Osnabrück. Eine Schadensersatzverpflichtung wird in dieser Urkunde ebenfalls vertraglich anerkannt.
Schon 1343 wurde die Schwanenburg bei den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Bischof Ludwig II. von Münster, seinem Verbündeten Graf von der Mark und Ludolf von Steinfurt restlos zerstört.

Erst durch die Säkularisation in den Jahren 1802/1803 waren alle geistlichen Herrschaften dem Untergang geweiht, darunter auch das Fürstbistum Münster. Mit einem Schlag war die mittelalterliche Ordnung zerstört. Die über Jahrhunderte praktizierte Vereinigung von weltlicher und geistlicher Macht in einer Hand war beendet. Klöster und Stifte verloren ihren oftmals recht großen Grundbesitz. Die Bauern, bisher einem Grundherrn hörig, wurden wenige Jahre später frei, als Napoleon ganz Europa besiegte. Eine neue Zeit brach an.
Dorf- und Kirchengeschichte sind in Elte untrennbar miteinander verbunden. Bis zum Bau der Schwanenburg besaßen die Herren von Steinfurt als festen Stützpunkt den Turm der jetzigen Dorfkirche als Wehrturm. Dieser Turm hat noch heute 1,75 Meter dicke Grundmauern und war zu dieser Zeit ohne ebenerdigen Eingang. Die Turmtür baute man erst später ein. Mit dem Bau der Schwanenburg war der Turm als Wehrturm allerdings entbehrlich und eine kleine Kapelle wurde angebaut. Zu diesem Zweck wurde der Wehrturm an der Ostseite durchbrochen. Bei dem Umbau 1922 stieß man auf Fundamente diese Kapelle. Sie war nach Messungen nur 6 Meter breit. Bereits im Jahr 1326 wird ein Gotfrid de Aquis als Rektor der Kapelle zu Elte erwähnt, was das Vorhandensein einer Kapelle bestätigt. Für den Gottesdienst in der Elter Kirche war der Pfarrer von Burgsteinfurt zuständig.Mit dem Übertritt des Grafen Arnold von Steinfurt zum lutherischen Bekenntnis 1544 ergaben sich bald Schwierigkeiten für die Elter Kirche, denn der Pastor von Steinfurt trat ebenfalls zur neuen Lehre über. Damit endeten auch seine Messfeiern in Elte. So  geschah es, dass in der Elter Kirche 30 Jahre keine Messe gehalten wurde. Unter diesen Umständen sehnte sich das Kirchspiel Elte nach Selbständigkeit und Unabhängigkeit von der Mutterkirche in Rheine. Elte war mittlerweile auf 400 Einwohner angewachsen und der ständige Weg nach Rheine zu wichtigen kirchlichen Anlässen war mühsam und nicht immer ungefährlich. Erste Hoffnungen auf eine eigene Pfarrgründung kamen 1621 auf. Als Erzherzog Ferdinand von Bayern Fürstbischof von Münster wurde, ordnete er nach den religiösen Wirren des 16. Jahrhunderts sein Bistum neu. Dennoch schob sich die Abpfarrung wohl in Folge des 1618 ausgebrochenen Dreißigjährigen Krieges und der Schwierigkeit mit der Unterbringung des Geistlichen noch lange hinaus. Erst 13 Jahre nach dem schrecklichen Krieg bemühte sich das Elter Kirchspiel erneut um eine Loslösung von der Mutterkirche in Rheine. Mit einer Bittschrift wandten sich die Elter an den Fürstbischof Bernhard von Galen in Münster. Der zeigte Verständnis für die trostlose Lage seiner Elter Landeskinder. Er ließ nun die Abpfarrungsurkunde ausfertigen und unterschrieb sie am Fest des hl. Erzengel Michael, dem 29. September 1661 mit eigener Hand und bekräftigte sie mit einem Siegel. Mit dieser Verfügung war Elte endlich eine Pfarrei geworden. Die Abpfarrrung von der Mutterkirche sollte, wie es in er Urkunde heißt, ohne Entschädigung an diese geschehen, weil nach Ansicht des Bischofs ihr noch hinreichende Einkünfte verblieben. Damit aber waren die Vertreter von Rheine nicht einverstanden. Sie klagten beim bischöflichen Stuhl wegen der Schmälerung ihrer Einkünfte. Nach dem Einigungsvertrag vom 19. März 1664 mußte Elte 350 Reichstaler an die Stadt Rheine zahlen. Fünf Jahre später, ebenfalls am Josefstage, wurde darüber eine Quittung ausgestellt.

In einer weiteren Urkunde aus dem Jahre 1664 wird die Abgabepflicht durch eine weise Entscheidung gemildert. Jeder Elter Kirchspielmann erhielt für den von ihm erbrachten Anteil an den 350  Reichstalern das Nutzungsrecht für ein entsprechend ihm nahegelegenen Teil der Elter Marken.

Quellen: „Das Amt Rheine“ v. F.Greiwe,  „Geschichte meines Heimatortes Elte“ v.B.Teigelkamp, „Rheine, Gestern, Heute, Morgen“ 2/86