Der HFA beschäftigt sich u.a. mit der Unterhaltungssatzung für Fließgewässer. Hier soll der Unterhaltungsaufwand neu festgesetzt werden. Ab dem 1.1.2017 soll für Elte nach wie vor der Betrag von 12 €/ha gelten.
Daneben stellen die einzelnen Fachbereiche ihre turnusmäßigen Berichte vor. Die einzelnen Berichte sind im Ratsinformationssystem nachzulesen.