Wählen ist wichtig!!!

Wahlamt
Bildquelle: Stadt Rheine

Wer am Wahlsonntag, 24. September 2017, verhindert ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl oder direkt im Wahlamt abzugeben!

Stimmabgabe per Briefwahl
Um die Breifwahl nutzen zu können, muss ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular ist auf www.rheine.de zu finden. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Antrag. Das Formular kann alternativ zusätzlich auch bequem über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code erreicht werden.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.

Stimmabgabe im Wahlamt
Weiterhin ist es möglich, die Stimmabgabe per Briefwahl direkt im Wahlamt, das bereits seit Montag, 14. August 2017, eröffnet ist, vorzunehmen. Das Wahlamt ist im Sitzungsraum 101 (1. OG, Neues Rathaus) zu finden und montags bis donnerstags durchgängig von 8 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr (am 22. September 2017 auch bis 18 Uhr) geöffnet. Telefonisch ist das Wahlamt unter der Rufnummer 05971 939-602 und per E-Mail an wahlamt@rheine.de erreichbar.

 

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